Die Internetrepräsentanz „psychotherapie-nuernberg.de“ ist derzeit geschlossen


 


 

Datenschutzerklärung

 

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten können hierbei erhoben werden:

 

  1. Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version

  2. Das Betriebssystem des Nutzers

  3. Den Internet-Service-Provider des Nutzers

  4. Die IP-Adresse des Nutzers

  5. Datum und Uhrzeit des Zugriffs

  6. Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt

  7. Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

 

Cookies und andere personenbezogene Daten werden weder verwendet noch erhoben oder gespeichert.

 

Kontaktinformation

wir nehmen gerne Anmerkungen zu diesen Datenschutzhinweisen entgegen. Verantwortlicher ist Matthias Sokoliuk, psychotherapie-nuernberg.de


 

 


 

    Allgemeines zur Psychotherapie (Stand 2006)

    Was für Therapeuten gibt es, welche Therapien werden von den Kassen gezahlt?

    Der Begriff (ärztlicher und psychologischer) "Psychotherapeut" sowie die verschiedenen Facharztbezeichnungen wie "Psychiater und Psychotherapeut", "Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie" etc. sind geschützt und die betreffenden Therapeuten können, sofern sie keine reine Privatpraxis führen, über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie können auch Mitglieder anderer Berufsgruppen wie Sozialpädagogen, eine adaequate therapeutische Zusatzqualifikation vorausgesetzt, die Zulassung als Psychotherapeut erlangen. Die Begriffe "Psychotherapie" und "Therapeut" können auch Heilpraktiker benutzen, sofern sie eine entsprechende Zulassung haben. Die Therapiekosten werden jedoch durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

    Bei privaten Krankenkassen kommt es auf Ihren persönlichen Tarif an. Manchmal ist die Kostenerstattung an einen ärztlichen Therapeuten gebunden, manchmal an ein Höchst-Stundenkontingent pro Jahr geknüpft, manche Tarife sind in der Gewährung psychotherapeutischer Leistungen auch recht freizügig, oder aber eine Psychotherapie ist ganz ausgeschlossen. Im Zweifelsfall fragen Sie am besten vor Aufnahme einer Therapie bei Ihrer Kasse nach.

    Die gesetzlichen und viele private Kassen übernehmen Leistungen nach den Psychotherapie-Richtlinien, wie sie vom Gemeinsamen Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen beschlossen wurden. Das bedeutet, dass 3 verschiedene Verfahren zulässig sind: die psychoanalytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Die verschiedenen Therapiearten genauer darzustellen, würde den Rahmen dieser Seite sprengen. Andere, z.T. sicherlich auch wertvolle Verfahren wie z.B. die Gesprächspsychotherapie sind nicht für das Kassenverfahren zugelassen.

    Den Wortlaut der Psychotherapie-Richtlinien finden sie auf dieser Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses.

    Die Psychotherapie ist dabei in ihren Möglichkeiten reglementiert. Auf Kassenkosten darf sie nur zum Einsatz kommen bei dem Vorliegen einer "seelischen Krankheit". Diese Begrifflichkeit kann für Laien abschreckend wirken, da wir alle mit vielen Vorbehalten und Ängsten hinsichtlich "seelischer" oder gar "geistiger Krankheit" groß geworden sind. Gemeint sind damit jedoch, vereinfacht gesagt, Probleme im Leben, die nicht alleine auf Grund äußerer Umstände auftreten und anhalten, sondern auch mit einer inneren, "seelischen" Verwundbarkeit des Betroffenen zu tun haben. So sind z.B. Beziehungsprobleme, auch heftiger Art, alleine kein Einsatzgebiet. Liegt jedoch ein massgebender Auslösefaktor in den inneren Gegebenheiten eines Partners, etwa weil er auf Grund kindlicher Erlebnisse zu einer übertriebenen Eifersucht neigt, so kann für ihn eine Psychotherapie nach Richtlinienverfahren angezeigt sein. Eine Paartherapie für beide ist jedoch wiederum nicht vorgesehen. Dazu kommen als Einsatzgebiet noch die Folgen von schlimmen Erlebnissen, durch die jeder schwer erschüttert wäre, also z.B. posttraumatische Störungen nach schweren Gewalterlebnissen oder die Konfrontation mit einer schweren Krankheit.

    Für den Betroffenen selber ist es natürlich nur schwer beurteilbar, ob bei ihm eine behandlungsbedürftige "seelische Krankheit" vorliegt. Im Zweifelsfall lohnt sich meist das Aufsuchen eines Fachmannes, der ihm in einem unverbindlichen Erstgespräch helfen kann, seine Situation einzuschätzen und ihm evtl. Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Die Erfahrung zeigt, dass sich Betroffene auf Grund der in unserer Gesellschaft doch weit verbreiteten Scheu vor psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen eher recht spät als grundlos an einen Facharzt/Therapeuten wenden.

    Die Kosten für eine Psychotherapie nach Richtlinienvereinbarung werden derzeit (7/2006) ohne Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


    Wie finde ich den richtigen Therapeuten?

    Das ist schwierig zu beantworten. Die erste Hürde ist in vielen Gebieten überhaupt einen Therapeuten in absehbarer Zeit zu finden, da diese häufig ausgelastetet sind. Dazu kommt noch, dass man kaum eine Möglichkeit hat, sich vorab über den betreffenden Therapeuten zu informieren. So findet man auf den Suchseiten der KVB zwar Namen und Adressen von Therapeuten, aber nicht einmal deren Verfahren (Analyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie). Ein Grund dafür liegt darin, dass Ärzte/Therapeuten bisher einem umfassenden "Werbeverbot" unterlagen, so dass sie in der Öffentlichkeit nur wenig über sich preisgeben durften. Diese Verordnungen werden jedoch zunehmend gelockert, der weitere Verlauf bleibt abzuwarten.

    Manche Kriterien kann man schon vor einem Kontakt aufstellen. So kann es bei bestimmten Problemen besser sein, mit einem weiblichen oder männlichen Therapeuten zusammenzuarbeiten. Oder man wünscht sich einen Therapeuten in der Nähe, oder aber doch lieber einen, der ein wenig weiter entfernt ist, da man sich dann sicherer fühlt.

    Der erste persönliche Kontakt mit einem Therapeuten ist immer ein unverbindliches Erstgespräch. Hier kann man sein Problem ohne Druck schildern und sich beraten lassen. Natürlich kann man den Therapeuten auch nach Dingen wie seiner Qualifikation fragen, oder ob er sich der Problematik gewachsen fühlt. Man sollte in diesem Gespräch ein gutes Gefühl haben, sich vorstellen können, mit dem Therapeuten (nach einer "Gewöhnungsphase") vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Dazu gehört eine spürbare Kompetenz des Therapeuten, ein gutes Miteinander im Gespräch und das Gefühl, dass der andere die eigenen Regungen nachvollziehen kann. Therapeut und Klient sollten "die gleiche Sprache sprechen", d.h. der Therapeut sollte fähig sein, zu verstehen, was der Klient ausdrücken möchte, sollte sich dessen Erfahrungen vorstellen können.

    Passt etwas nicht in diesem Erstgespräch oder während der Probestunden, dann sollte man keine Hemmungen haben, sich weiter umzusehen. Psychotherapie ist etwas sehr persönliches, und die therapeutische Beziehung ist von zentraler Bedeutung. Ist diese von Anfang an getrübt, kann dies zwar manchmal auch therapeutisch aufgearbeitet werden, wahrscheinlicher jedoch ist, dass es den Therapieerfolg schmälert. Sie brauchen keine Rechtfertigung dafür, sich einen anderen Therapeuten zu suchen, schließlich sind die Probestunden eben dazu da, um eine Wahl zu trefffen. Wenn Sie sich scheuen, den Therapeuten eine Ablehnung direkt mitzuteilen, so sagen Sie einfach, Sie überlegen sich es noch einmal und geben Bescheid. Obwohl ein guter Therapeut natürlich selber um die Wichtigkeit der Therapeutenwahl weiss und eine Ablehnung nicht persönlich nehmen wird.

    Die gleiche Wahlfreiheit gilt auch für den Therapeuten. Er muss sich kritisch hinterfragen, ob er für die gegebene Problematik und Person der richtige ist. Aus vielen Gründen kann es sein, dass er sich für nicht geeignet hält. Auch dieses ist keine persönliche Ablehnung, sondern heisst nur, dass die Paarung Therapeut/Klient nicht optimal ist.

    Es empfiehlt sich, mehrere Erstgespräche durchzuführen, um sich einen Therapeuten "aussuchen" zu können. Dies ist in manchen Gegenden auf Grund der Auslastung der Therapeuten schwierig und zeitraubend. Gerade wenn sie im Erstgespräch Vorbehalte hatten, sollten Sie sich diese Zeit jedoch möglichst nehmen.


    Arzt oder Psychologe?

    Manche Angehörige beider Berufsgruppen glauben gerne, dass sie selbst die "besseren" Therapeuten sind. Aus meiner Sicht kommt es jedoch weniger darauf an, sondern mehr auf die persönliche Kompetenz des Therapeuten und die Tragfähigkeit der therapeutischen Beziehung. Ärzte haben den theoretischen Vorteil, dass sie auch Medikamente verschreiben können, jedoch verzichten viele ärztliche Psychotherapeuten darauf, um die Rollen von Arzt und Therapeut nicht zu vermischen.


    Ablauf einer Psychotherapie:

    Besteht nach dem Erstgespräch ein Einverständnis beider Seiten, so können bis zu 4 (Analyse 7) weitere Probesitzungen erfolgen, sowie eine Sitzung zur Erhebung der biographischen Vorgeschichte. Spätestens danach muss eine weitere Therapie von der Kasse genehmigt werden. Bei sogenannten Kurzzeittherapien (Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie 25 Sitzungen) geht das, sofern der Therapeut schon genügend Gutachtensanträge geschrieben hat, relativ einfach, indem Therapeut und Klient jeweils ein Formular ausfüllen. Bei den Langzeittherapien (Tiefenpsychologie 50, Verhaltenstherapie 45, Analyse bis zu 160 Sitzungen) muss der Therapeut einen ausführlichen Gutachtensantrag schreiben, der von der Kasse anonymisiert an einen erfahren Gutachter weitergesendet wird. Im Einzelfall sind auch weitere Verlängerungen möglich, an deren Genehmigung jedoch besondere Bedingungen geknüpft sind. Bei Privatkassen gelten je nach Vertrag eigene Bedingungen.

    Die Dauer einer Sitzung ist mit mind. 50 Minuten festgelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn der Therapeut auf einen relativ pünktlichen Schluss besteht. Normalerweise legt er seine Termine im Stundenabstand fest, dazwischen braucht er einige Minuten für organisatorische Dinge oder einfach, um sich seine Frische zu erhalten. Wenn er zu lange ununterbrochen durcharbeitet, leidet natürlich die Qualität der letzten Sitzungen.

    Im Normalfall erfolgt eine Sitzung in der Woche, in der Analyse in besonders intensiven Phasen auch mehr, bei einem individuellen Behandlungsschema sind auch größere Abstände möglich. Dies bedeutet, dass eine sogenannte "Kurzzeittherapie" mit Probesitzungen, Urlaub und sonstigen Ausfällen über ein 3/4-Jahr dauern kann. Bei der Psychotherapie braucht man Geduld; zwar tritt häufig schon durch die Aufnahme einer Therapie eine gewisse Entlastung ein, wirkliche Änderungen brauchen jedoch im Allgemeinen ihre Zeit. Verschwiegen werden soll auch nicht, dass es in einer Psychotherapie auch zu schwierigen Phasen kommen kann, wenn man sich z.B. lange verdrängten Inhalten stellt. Eine Psychotherapie bedeutet an sich selbst und seinen Problemen zu arbeiten, dies kann zeitweise auch deutlich belastend sein.

    Manche Menschen kommen mit der Erwartung in eine Therapie, dass sie fertige Lösungen für ihre Probleme erhalten. Das ist jedoch nicht so, außer vielleicht in "einfachen" Formen der Verhaltenstherapie, z.B. zur Behandlung isolierter Phobien. In einer Therapie soll der Klient die Möglichkeit haben, für sich selbst Lösungen zu erarbeiten, die für ihn ganz persönlich passen. Selbst wenn der Therapeut eine feste Vorstellung hat, was für ihn selbst in einer gebenen Situation "richtig" wäre, so wird er nicht versuchen, seine Vorstellungen dem Klienten einzugeben. Er wird eher versuchen, mit dem Klienten die Verknüpfungen seiner Reaktion aufzudecken und gemeinsam Alternativen zu suchen. Wir Menschen sind zu unterschiedlich, als dass man die Lösungswege des einen einfach auf einen anderen übertragen könnte.

    Geht es in einer Therapie nicht voran oder merkt man erst nach einiger Zeit, dass man mit dem gewählten Therapeuten doch nicht zurechtkommt, so kann man ihn auch wechseln und die bereits genehmigten, aber noch nicht durchgeführten Sitzungen, mitnehmen.


    "Nachteile" einer Psychotherapie

    Auch wenn das kein Grund sein sollte, eine notwendige Behandlung nicht durchzuführen, sollte man sich bewusst sein, dass bei Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) eine Psychotherapie im Fragezeitraum einen Abschluss verhindern oder aber zu deutlichen Mehrzahlungen führen kann.

    Author:
    Matthias Sokoliuk